Die neue Grundsteuerreform 2022
Bisher wird die Grundsteuer für Häuser und Grundstücke in den alten Bundesländern nach Einheitswerten auf dem Stand von 1964 berechnet, in den neuen Bundesländern gelten hierbei sogar Werte von 1935.
Dass immer noch die 1964 festgestellten Werte gelten, führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Denn Gleichheit bedeutet auch: Die Steuerbasis muss die Wertverhältnisse zwischen den einzelnen Grundstücken und Immobilien realitätsgerecht widerspiegeln, damit die Steuerbelastung gleichmäßig verteilt ist.
Durch die Neuanpassung können Städte und Gemeinden weiterhin auf diese wichtige Einnahme bauen, um Schulen zu sanieren, Straßen und Spielplätze zu bauen, sowie Feuerwehr und Krankenhäuser vorzuhalten.
Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.
Sie haben in den vergangenen Wochen bereits ein oder mehrere Anschreiben bezüglich der Grundsteuerreform von den Finanzämtern erhalten.
Wenn wir für Sie tätig werden sollen, bitte wir Sie folgende Unterlagen, bis spätestens 30.09.2022, elektronisch auszufüllen und unterschrieben an uns zu senden.
Vereinbarung zur Erstellung der Feststellungserklärung des Grundsteuerwerts 01.01.2022
und
Auftrag und Vergütungsvereinbarung
und (bitte nur das ausfüllen was für Sie zutrifft)
Grundsteuer-Vorerfassungsbogen für Wohngrundstücke (Fußnote 2 + 3 beachten) oder/und
Grundsteuer-Vorerfassungsbogen für Nichtwohngrundstücke (Fußnote 2 + 3 beachten) oder/und
Grundsteuer-Vorerfassungsbogen für unbebaute Grundstücke (Fußnote 2 + 3 beachten) oder/und
Sollte eine Land- und Forstwirtschaft vorliegen, benötigen wir zusätzlich noch folgende Anlage:
Betrieb Land- und Forstwirtschaft / Anlage 1
Die Grundsteuerklärung kann zur Kostenersparnis auch gerne selbst erstellt werden. Dies ist elektronisch über das Elster-Portal oder schriftlich mit den Originalformularen möglich. Diese Formulare liegen bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder auch bei uns in der Kanzlei zur Abholung bereit.
Auf der Homepage www.grundsteuer.bayern.de finden Sie ausführliche Informationen und Videos, welche Sie bei der Bearbeitung der Erklärung weitreichend unterstützen.